Warum Patientenwille.ch

 

Fast jeder, der sich mit dem Thema Patientenverfügung auseinandersetzt, kommt zum Schluss, dass er für sich auch eine anlegen sollte. Was spricht für Patientenwille.ch?


♦  Einfach und schnell

Für viele Menschen, ist das sich Befassen mit Krankheit, Sterben sowie das Verfassen einer Patientenverfügung jedoch ein sehr schwieriges Thema. Deshalb finden wir es wichtig, dass das Verfassen einer solchen Verfügung schnell und einfach zu erledigen ist.

Eine Patientenverfügung kann sehr einfach gehalten werden. Trotzdem enthält sie in der entscheidenden Situation alle Informationen, die die verantwortlichen AerzteInnen und Pflegefachleute instruieren, den Patienten nach seinem Willen zu pflegen.

Patientenwille.ch bietet Ihnen die Plattform, innerhalb von 15 Minuten eine verbindliche Patientenverfügung auszufüllen und zu hinterlegen. Das von Patientenwille.ch zur Verfügung gestellte Formular wurde aus diesem Grund bewusst einfach gehalten und beschränkt sich auf das Wesentliche. Selbstverständlich können Sie aber auch eine eigene Patientenverfügung oder ein Formular einer anderen Organisation hochladen, oder eigene Gedanken und Wünsche betr. Pflege und Sterben aufschreiben und hochladen.


♦  Online abrufen

Nachdem Sie bei Patientenwille.ch registriert sind und Ihre Patientenverfügung hinterlegt ist, können Sie, Ihre Vertrauenspersonen und autorisierte Institutionen mit den entsprechenden Zugangsdaten jederzeit online auf Ihre Patientenverfügung zugreifen. So geht im Notfall keine wertvolle Zeit verloren.

 

♦  Persönlicher Ausweis

Bei Patientenwille.ch erhalten Sie nach der Hinterlegung der Patientenverfügung einen persönlichen Ausweis, welchen Sie immer auf sich tragen. Darauf sind die notwendigen Zugangsdaten ersichtlich.

  

♦  Internet - Internet/Brief - Briefpost

Je nach Computerkenntnissen oder Präferenzen kann zwischen 3 Varianten zur Erstellung der Patientenverfügung ausgewählt werden.

 

♦ Ab 1.1.2013 als Ergänzung zur Versichertenkarte

Ab 1.1.2013, mit Inkrafttreten des neuen Erwachsenenschutzgesetzes, kann der Hinterlegungsort der Patientenverfügung auf der Versichertenkarte eingetragen werden. Tragen Sie die Adresse www.patientenwille.ch und den Code von unserem Ausweis auf der Versichertenkarte ein. Mit diesen Informationen kann jede berechtigte Person mit Zugriff auf Ihre Versicherten-Karte Ihre Patientenverfügung online abrufen - von überall her, ohne Wenn und Aber, ohne Zeitverlust!