Häufig gestellte Fragen
♦ Wann kommt eine Patientenverfügung zum Einsatz?
Eine Patientenverfügung kommt dann zum Einsatz, wenn ein Mensch durch eine Krankheit oder einen Unfall nicht mehr in der Lage ist, seinen eigenen Willen zu äussern. Wenn er also urteilsunfähig ist.
Liegt in diesem Fall keine Patientenverfügung vor, muss das Behandlungsteam einen Entscheid stellvertretend für den Patienten treffen.
Eine Patientenverfügung kommt nur dann zum Einsatz, wenn sich der/die Betroffene selbst gar nicht mehr äussern kann und aus medizinischer Sicht davon ausgegangen werden muss, dass sich dieser Zustand nicht mehr ändern wird.
♦ Was muss in einer Patientenverfügung zwingend stehen?
- Genaue Personalien, Unterschrift und Datum
- Inhaltlich: Es muss ganz klar daraus hervorgehen, ob alle medizinischen Massnamen ausgeschöpft werden sollen, wo und wann Einschränkungen gewünscht sind und wie der Umgang mit Schmerzmitteln zu regeln ist.
♦ Kann auch eine eigene Patientenverfügung hinterlegt werden?
Jeder registrierte Benutzer von Patientenwille.ch kann auch eine eigene Patientenverfügung hinterlegen.
♦ Wer soll eine Patientenverfügung verfassen?
Menschen, die sich mit dem Thema Krankheit, Sterben und Tod auseinandersetzen und denen es wichtig ist, in diesen wichtigen Fragen, Entscheidungen selbst zu treffen.
Menschen, denen es ein Anliegen ist, selber über Ihr Leben zu entscheiden.
♦ Wer kann bei Patientenwille.ch online eine Patientenverfügung abrufen?
Grundsätzlich jeder, der eine Patientenverfügung bei Patientenwille.ch erfasst, sich registiert und die Patientenverfügung hinterlegt hat, kann mithilfe seiner Zugangsdaten seine Patientenverfügung jederzeit anschauen und auch ändern.
Vertrauenspersonen, welche von Verfassern von Patientenverfügungen ermächtigt wurden, erhalten ebenfalls Zugangsdaten, mithilfe welcher sie die Patientenverfügung aufrufen und anschauen, jedoch nichts ändern können.
Spitäler, Aerzte, Sanitäter, Spitex etc. können im Notfall mithilfe Ihres persönlichen Ausweises, welchen Sie immer auf sich tragen sollten, auch auf die Patientenverfügung zugreifen und diese anschauen, jedoch nichts ändern.
Während dem Abrufen werden die wichtigsten Daten (Institution, Person, IP-Nr. des abrufenden PC's etc.) festgehalten, so dass immer zurückverfolgt werden kann, wer die Patientenverfügung abgerufen hat.
♦ Müssen alle Punkte in der Patientenverfügung ausgefüllt werden?
Die Patientenverfügung bei Patientenwille.ch beschränkt sich auf die wirklich wesentlichen, unabdingbaren Punkte und muss deshalb vollständig ausgefüllt werden.
Die zweite Seite 'nach meinem Tod' ist absolut freiwillig und muss nicht zwingend ausgefüllt werden.
♦ Was sind lebensverlängernde Massnahmen?
Zu den lebensverlängernden Massnahmen gehören die künstliche Beatmung, die kardiopulmonale Reanimation und die künstliche Wasser- und Nahrungszufuhr.
♦ Ist es sinnvoll die Verfügung alle 2 Jahre zu erneuern?
Eine Erneuerung im Abstand von 2 Jahren ist sinnvoll. Die Verfügung entspricht so immer der aktuellen Situation. Vielleicht ändert man im Laufe der Zeit seine Meinung und möchte jetzt doch die lebensverlängernden Massnahmen (z.Bsp. künstliche Ernährung) in Anspruch nehmen. Im Alltag denkt man natürlich nicht ständig an seine Patientenverfügung. Patientenwille.ch erinnert Sie deshalb nach 2 Jahren automatisch an die Erneuerung.
♦ Wo werden die Daten aufbewahrt
Die Sicherheit der Daten ist zu jedem Zeitpunkt gewährleistet. Die Informationen werden in einem Rechenzentrum in der Schweiz unter Gewährung des Zugriffschutzes aufbewahrt.