Patientenverfügung von A - Z

Kleines Lexikon

 

Nichts dauert ewig und niemand lebt für immer.
Der Frühling vergeht und der Winter kommt.....
Leben und Sterben gehören zusammen wie der Tag und die Nacht.

 


Patientenverfügung
Mein rechtsverbindlicher Wille
im Hinblick auf Leben, Leiden,
Sterben und Tod

 


Eine Patientenverfügung ist kein Testament. Eine Patientenverfügung ist eine vorsorgliche, schriftliche Erklärung, womit ein urteilsfähiger, volljähriger Mensch bestimmen kann, dass er in bestimmten Krankheitssituationen keine Behandlung mehr wünscht, wenn diese Behandlung nur dazu dient, sein so oder so bald zu Ende gehendes Leben künstlich zu verlängern.

Die Patientenverfügung soll helfen, Ihren Willen in bezug auf künstliche Ernährung, Obduktion, Organspenden verbindlich zu dokumentieren, falls Sie Ihren eigenen Willen nicht mehr äussern können.

 

 

 


A ♦ Ihre Anliegen für die letzte Lebensphase

In einer Patientenverfügung halten Menschen schriftlich fest, welche Anliegen sie an die Aerzte, Pflegepersonen und Angehörigen haben, für den Fall, dass sie nicht mehr selber in der Lage sind, diese mitzuteilen (z.B. wegen Koma, geistigem Abbau etc.). Diese Anliegen betreffen meist das Ausmass und die Grenzen von medizinischen Bemühungen bei schweren, unheilbaren Krankheiten ohne Aussichten auf Besserung. Dieses schriftliche Dokument nennt man dann Patientenverfügung.

 

A ♦  Vorteile für den Arzt

Patientenverfügungen helfen den Aerzten/innen, Pflegepersonen und den Angehörigen, Menschen noch dann in ihrem Sinn zu betreuen und zu behandeln, wenn sie selber nicht mehr entscheidungsfähig sind. Liegt in solchen Fällen keine Patienten-verfügung vor, kommt es oft zu belastenden Konflikten und Gesprächen zwischen Aerzten/innen, Pflegepersonen und Angehörigen.

 

A ♦  Entlastung von Angehörigen

Mit einer Patientenverfügung nehmen Sie den Angehörigen einen Teil der Belastung ab, indem Sie selbst Verwantwortung für schwierige Entscheidungen übernehmen.

 

A ♦  Aktualisieren

Aktualisieren Sie ihre Patientenverfügung regelmässig. Wir bei Patientenwille.ch machen Sie automatisch darauf aufmerksam, wenn es wieder Zeit wäre die Patientenverüfung zu erneuern. Rechtsberater empfehlen eine Erneuerung alle 2 Jahre.

 

A ♦  Ausweis im Kreditkartenformat

Bei Patientenwille.ch erhalten Sie nach der Hinterlegung der Patientenverfügung einen persönlichen Ausweis, welchen Sie immer auf sich tragen. Darauf sind die notwendigen Zugangsdaten ersichtlich.

 

B ♦  Bestimmen Sie selbst

Bestimmen Sie selbst über Ihr Leben und Ihr Sterben. Eine Patientenverfügung ermöglicht Ihnen selbstbestimmt und würdig zu sterben.

Eine Patientenverfügung verfasst zu haben und ihre Respektierung erwarten zu dürfen ist beruhigend.

 

D ♦ Datenhaltung

Die Sicherheit der Daten ist zu jedem Zeitpunkt gewährleistet. Die Informationen werden in einem Rechenzentrum in der Schweiz unter Gewährung des Zugriffschutzes aufbewahrt.

 

D ♦  Datenschutz

Patientenwille.ch legt höchsten Wert auf den Respekt vor den Kunden und den Schutz ihrer privaten Daten.

Wir verkaufen oder vermieten Ihre persönlichen Informationen an niemanden.

Ihre persönlichen Daten werden mit niemandem geteilt und für keine Werbemassnahmen oder Marketingzwecke verwendet.

 

D ♦  Digital – Vorteile?

Sie können jederzeit und überall Ihre Patientenverfügung abrufen und diese bei Bedarf ändern. Authorisierte Kreise (Spitäler, Pflegeheime, Aerzte, Spitex etc.) können aufgrund der Zugangsdaten auf dem Ausweis jederzeit online auf Ihre Patientenverfügung zugreifen.

 

D ♦ Docupass

Falls Sie vom Angebot der Pro Senectute Gebrauch machen und die Patientenverfügung aus dem Docupass ausgefüllt haben, können Sie selbstverständlich auch diese bei Patientenwille.ch online hinterlegen.

 

D ♦  Download Formular Patientenverfügung - gratis

Bei Patientenwille.ch haben Sie die Möglichkeit, das Formular Patientenverfügung gratis herunterzuladen und auszudrucken. 

 

E ♦ Erwachsenenschutzgesetz

Mit dem Inkrafttreten des neuen Erwachsenenschutzgesetzes per 1.1.2013 ist eine Patientenverfügung rechtlich verbindlich.

 

E ♦  Entlastung

Enlasten Sie Ihre Angehörigen, indem Sie Verantwortung für sich selbst übernehmen und schwierige Entscheidungen selbst treffen.

 

F ♦  Fragen zur Patientenverfügung

Haben Sie Fragen zur Patientenverfügung? Schreiben sie uns!

office@patientenwille.ch 

 

F ♦  Formular Patientenverfügung

Das Formular Patientenverfügung kann jederzeit gratis heruntergeladen werden.

 

G ♦  Gratis Formular Patientenverfügung

Das Formular Patientenverfügung kann jederzeit gratis heruntergeladen werden.

 

G ♦  Grundrecht auf Selbstbestimmung

Mit einer Patientenverfügung können Sie Ihr Grundrecht auf Selbstbestimmung wahrnehmen und Aerzte und Pflegepersonal anweisen bestimmte medizinische und pflegerische Massnahmen nach Ihren persönlichen Vorstellungen vorzunehmen oder zu unterlassen. Gleichzeitig nehmen Sie damit Ihren Angehörigen einen Teil der Belastung ab, indem Sie selbst Verantwortung für schwierige Entscheidungen übernehmen.

 

H ♦  Hinterlegung

Patientenwille.ch bietet Ihnen die Plattform, Ihre Patientenverfügung online zu hinterlegen. Dabei können Sie Ihren Willen auf unserem Formular festhalten oder aber ein eigenes hinterlegen.

 

H ♦ Hinterlegungsort auf Versichertenkarte eintragen

Ab 1.1.2013, mit Inkrafttreten des neuen Erwachsenenschutzgesetzes, kann der Hinterlegungsort der Patientenverfügung auf der Versichertenkarte eingetragen werden. Tragen Sie die Adresse www.patientenwille.ch und den Code von unserem Ausweis auf der Versichertenkarte ein. Mit diesen Informationen kann jede berechtigte Person mit Zugriff auf Ihre Versicherten-Karte Ihre Patientenverfügung online abrufen.

 

J ♦  Junge Menschen

Jüngere Menschen können auch betroffen sein.
Die Gefahren der Strasse, gefährliche Krankheiten, risikoreiche Sportarten können auch jüngere Menschen überraschend schnell in lebensbedrohliche Situationen bringen.
Eine Patientenverfügung ist demzufolge auch für junge Menschen sehr zu empfehlen.

 

K ♦  Krankheit

Es passiert meist plötzlich. Und es kann jeden treffen. Denn niemand ist vor schweren Unfällen oder gefährlichen Krankheiten gefeit. Das kann dazu führen, dass man sogar dauerhaft nicht mehr selbst über sein Schicksal bestimmen kann. Dann kommt die Patientenverfügung zum Einsatz.

 

K ♦  Kostenlos Formular herunterladen und ausdrucken

Das Formular von Patientenwille.ch kann kostenlos heruntergeladen und ausgedruckt werden.

 

L ♦  Lebensverlängernde Massnahmen

Keine lebensverlängernden Massnahmen bedeutet, dass auf folgende Massnahmen verzichtet werden: z.B. auf Antibiotika bei Infektionen, auf künstliche Ernährung oder andere lebensverlängernden Massnahmen.

Dies selbstverständlich nur, wenn sich ein Mensch in einem medizinischen Zustand befindet, in dem keine Besserung zu erwarten ist, weil die Endphase der Krankheit zum Sterben führt.

 

M ♦  Methoden der modernen Medizin

Der Kampf gegen den Tod kann heute oft mit Hilfe der Apparatemedizin gewonnen werden. Selbst wenn unumkehrbare Bewusstlosigkeit und schwerste unheilbare Körper- und Gehirnschäden eingetreten sind, könnten diese Patienten mit den Methoden der modernen Medizin und Pflege heute fast unendlich lang am Leben gehalten werden.

Aber wollen Sie das?

Nehmen Sie den Aerzten/innen und Ihren Angehörigen diese schwere Entscheidung ab und verfassen Sie eine Patienten-verfügung. Stellen Sie damit sicher, dass Sie in einer solchen Situation so behandelt werden, wie Sie das wünschen.

 

M ♦  Memento mori

Denk daran, dass Du sterben musst. Streng genommen gilt dieser weise Rat aus der Antike in jedem Lebensalter. Nicht nur beim Motorrad- und beim Autofahren, beim Skilaufen oder beim Fallschirmspringen kann jeden jederzeit ein lebensbedrohlicher Unfall treffen – und als bewusstlosen Patienten ins Krankenhaus führen.

Der richtige Zeitpunkt zur Erstellung einer Patientenverfügung ist also immer sofort.

  

N ♦  Notfall

Damit die Patientenverfügung im Notfall gefunden wird, können Sie sich bei Patientenwille.ch registrieren. Bei Patientenwille.ch können authorisierte Personen (sie selbst, Vertrauenspersonen) und Institutionen (Spitäler, Pflegeheime, Spitex etc.) während 24 Stunden die Patientenverfügung online abrufen. Tragen Sie deshalb Ihren Ausweis immer auf sich.

 

O ♦  Online

Patientenwille.ch bietet Ihnen die Plattform, innerhalb von 15 Minuten eine verbindliche Patientenverfügung auszufüllen und zu hinterlegen. Dabei können Sie Ihren Willen auf unserem Formular festhalten oder aber ein eigenes hinterlegen.
 

Bei Patientenwille.ch können Sie Ihre Patientenverfügung jederzeit von zuhause online an Ihrem PC abrufen, anschauen und gegebenenfalls ändern.

 

O ♦ Organisationen wie Pro Senectute (Docupass), Caritas, Krebsliga etc.

Sie können selbstverständlich jede beliebige Patientenverfügung bei Patientenwille.ch hinterlegen. Suchen Sie sich die Patientenverfügung aus, welche Ihnen am besten entspricht und hinterlegen Sie diese bei Patientenwille.ch.

 

P ♦  Persönliche Werte

Persönliche Werte und Einstellungen in Bezug auf Gesundheit, Krankheit und Tod sind auch für medizinische Entscheide eine wertvolle Orientierung. Sie haben mit einer Patientenverfügung die Möglichkeit, dies schriftlich festzuhalten.

 

P ♦  Patientenwille.ch

Warum bei Patientenwille.ch
Ueber den Tod und die Zeit vor dem Sterben wird in unserer Gesellschaft nicht gerne nachgedacht und gesprochen. Diese Thematik wird verdrängt. Bei Patientenwille.ch können Sie innerhalb von 15 Minuten eine verbindliche Patientenverfügung ausfüllen und registrieren. Ohne aufwändiges Studium von Unterlagen können Sie festhalten, welche medizinischen und pflegerischen Massnahmen vorzunehmen und welche zu unterlassen sind. Das von Patientenwille.ch zur Verfügung gestellte Formular wurde bewusst sehr einfach gehalten und beschränkt sich auf das Wesentliche.

 

P ♦  Patientenverfügung Formular

Das Formular Patientenverfügung kann jederzeit gratis heruntergeladen werden.

 

  
R ♦  Rechtsverbindlicher Wille

Eine Patientenverfügung ist ein rechtsverbindlicher Wille im Hinblick auf Leben, Leiden, Sterben und Tod.

 

S ♦  Selbstbestimmung

Bestimmen Sie selbst über Ihr Leben, Ihre Krankheit und Ihr Sterben.
Eine Patientenverfügung bei Patientenwille.ch gibt Ihnen die Möglichkeit dazu.

Schwerkranke und Schwerverletzte sind nicht selten bewusstlos, benommen oder in ihrer Urteilsfähigkeit eingeschränkt und können sich deshalb zu Fragen des eigenen Lebens und Sterbens nicht äussern. Auch so bleiben sie aber im Besitz ihrer unveräusserlichen Persönlichkeitsrechte, zu denen auch das Selbstbestimmungsrecht gehört. Dieses erlaubt es jedem Kranken oder Verletzten, einer vorgeschlagenen ärztlichen Massnahme zuzustimmen oder sie abzulehnen. Die in gesunden Tagen unterschriebene Patientenverfügung sichert einer Patientin resp. einem Patienten die Ausübung des Selbstbestimmungsrechtes auch dann zu, wenn er resp. sie im kritischen Moment dazu nicht in der Lage ist.

Angesichts des nahenden Todes ist es häufig angezeigt, auf lebensverlängernde Massnahmen wie Operationen, künstliche Beatmung, künstliche Niere, Sondenernährung und Bluttransfusionen zu verzichten, wenn sie das Leben nur wenig verlängern und den Tod nicht verhindern können. Der Verzicht auf eine wenig sinnvolle Lebensverlängerung kann aber nicht vom Arzt oder von der Ärztin allein entschieden werden. Dazu braucht es bei wachen und urteilsfähigen Kranken oder Verletzten deren ausdrückliche mündliche Einwilligung. Die Patientenverfügung ist unter anderem dazu da, diesen Verzicht zu bewilligen, wenn es der Patient resp. die Patientin mit eigenen Worten nicht kann.

 

S ♦  Schmerzen

Die meisten Menschen haben vor allem Angst vor den Schmerzen, die mit dem Sterben verbunden sein können. Dank des medizinischen Fortschritts ist es heute möglich, für die meisten schwerkranken Menschen in der letzten Lebensphase die richtige Schmerztherapie zu finden.

 
Der todkranke Mensch hat das Recht auf eine umfassende Schmerzbehandlung, auch wenn diese allenfalls seine noch verbleibende Lebensdauer verkürzen kann.
Diese Verabreichung von Schmerzmitteln in der Sterbe-Phase können Sie mit der Patientenverfügung bestimmen.

  

T ♦  Testament

Eine Patientenverfügung beschränkt sich alleine auf die Belange Vorsorge und Versorgung bei Unfall, Krankheit, Langzeitleiden und Alter. Sie ersetzt keinesfalls ein Testament.

 

V ♦ Verfügung anderer Organisationen 

Haben Sie bereits eine Verfügung einer anderern Organisation ausgefüllt wie z.Bsp. Docupass der Pro Senectute, Patientenverfügung der Caritas, eine eigene Patientenverfügung etc., können Sie die jeweilige Verfügung bei Patientenwille.ch online hinterlegen.

 

V ♦ Versichertenkarte

Ab 1.1.2013, mit Inkrafttreten des neuen Erwachsenenschutzgesetzes, kann der Hinterlegungsort der Patientenverfügung auf der Versichertenkarte eingetragen werden.

 

V ♦  Verantwortung

Uebernehmen Sie selbst die Verantwortung über Ihr Leben und Sterben.
Mit einer Patientenverfügung nehmen Sie den Angehörigen einen Teil der Belastung ab, indem Sie selbst Verwantwortung für schwierige medizinische Entscheidungen übernehmen.

 

W ♦  Wann kommt eine Patientenverfügung zum Einsatz?

Wenn Menschen durch einen Unfall oder eine Krankheit oder altersbedingt nicht mehr in der Lage sind, ihren Willen zu äussern, also urteilsunfähig sind, dann kommt die Patientenverfügung zum Einsatz.

 

W ♦  Wer braucht eine Patientenverfügung?

Menschen jeden Alters können in eine für sie sehr kritische gesundheitliche Lage gelangen. Sei dies durch einen Unfall, eine schwere Krankheit oder altersbedingt.

Viele von uns wünschen sich, dass auf aufwendige Medizin verzichtet werden soll, wenn absolut keine Aussicht auf Besserung schwerster geistiger oder körperlicher Dauerschädigung besteht. Die künstliche Lebenserhaltung kann eine unzumutbare Verlängerung des Lebens bedeuten. Ein würdevolles Sterben wäre in diesem Fall nicht gegeben.

In einer derartigen Lage ist die Patientenverfügung ausschlaggebend in bezug auf die Entscheidung und das Handeln des Arztes und der involvierten Pflegefachleute.

 

W ♦  Wille - Recht auf seinen eigenen Willen

Jeder Mensch hat hinsichtlich seines Sterbens das Recht auf seinen eigenen Willen. Entscheiden Sie selbst, wie Sie den allerletzten Abschnitt Ihres Lebens verbringen. Selbstbestimmung ist ein Grundrecht eines jeden Menschen. 

 

W ♦  Was sagt eine Patientenverfügung aus?

Die Patientenverfügung gibt Ihnen die Möglichkeit, festzuhalten wie in Ihrem Sinn gehandelt werden soll, falls Sie sich nicht mehr selber äussern können.

 

Z ♦  Zeitpunkt

Der richtige Zeitpunkt zur Erstellung einer Patientenverfügung ist also immer sofort!

 

 

Eine Patientenverfügung, von der niemand weiss oder die niemand findet, nützt nichts.